Steuerfalle – Wer sein Hobby zum Beruf machen möchte

Wer sein Hobby zum Beruf machen möchte, sollte die fiskalische Abgrenzung zwischen der Liebhaberei und dem steuerpflichtigem Gewerbebetrieb kennen. Herr Steuerberater Egbert von Kietzell stellte am Beispiel des populären Falles des Wendlers dar, welche existenzbedrohenden steuerliche Konsequenzen aus einer Fehleinschätzung resultieren können.

Wie die subjektive Gewinnerzielungsabsicht anhand objektiver Merkmale nachgewiesen werden kann, muss im Einzelfall zusammen mit dem steuerlichen Berater erarbeitet werden. Wann es sich noch um übliche Anlaufverluste handelt und ob eine positive Totalüberschussprognose dargestellt werden kann, ist in einem persönlichen Beratungsgespräch rechtzeitig zu klären. Denn wer die Risiken kennt, läuft nicht Gefahr ihnen zum Opfer zu fallen.